Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Oldenburg e. V.

Geschäftsordnung des ADFC Oldenburg

Geschäftsordnung 2017

des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Kreisverband Oldenburg/Oldenburger Land e.V. (ADFC Oldenburg)

Zweck der Geschäftsordnung (GO) ist es, die Arbeitsweise und Zuständigkeiten im Innenverhältnis des Kreisverbands zu definie

Geschäftsordnung2017

des Allgemeinen DeutschenFahrrad-Clubs, Kreisverband Oldenburg/Oldenburger Land e.V. (ADFCOldenburg)

§ 1 AllgemeinesZweck dieser Geschäftsordnung (GO) ist es, die Arbeitsweise und Zuständigkeiten im Innenverhältnis des Kreisverbands zu definieren. Im Gegensatz dazu regelt die Vereinssatzung das Außenverhältnis. Die GO wird durch den Vorstand festgelegt und auf der Homepage des ADFC Oldenburg bekannt gegeben. Alle Bezeichnungen dieser GO gelten gleichermaßen für die weibliche und männliche Form.
§ 2 Der Vorstand
a) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Er ist für die Politik des Vereinsauf Grundlage der Satzung undderBeschlüsse aus der Mitgliederversammlung verantwortlich und berichtet kontinuierlich über seine Arbeit. Die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb des Vereins werden vom Vorstand festgelegt.
b) Vorstandssitzungen finden in der Regel monatlichstatt. Dazu lädt der Vorsitzende unter Angabe des Ortes und des Zeitpunktes ein. Die Einladung soll einen Vorschlag für die Tagesordnung enthalten. Jedes Vorstandsmitglied kann dazu rechtzeitig Themen vorschlagen. Zu Beginn jeder Sitzung wird die endgültige Tagesordnung festgelegt. Für Beschlüsse ist ein Konsens im Vorstand anzustreben. Beschlüsse erfordern die absolute Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei finanzwirksamen Beschlüssen ist die Stellungnahme des Kassenwartes zu hören. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen, das die Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse enthält. Zu Beginn jeder Vorstandssitzung beschließt der Vorstand endgültig über das Protokoll der vorhergehenden Sitzung. Über getroffene Entscheidungen wird der Vorstand kontinuierlich und transparent im Aktivenforum berichten.
§ 3 Veröffentlichungen, Außenvertretungen
a) Für die Herausgabe von Presseveröffentlichungen ist das für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Vorstandsmitglied verantwortlich. Alle Vorstandsmitglieder und Fachgruppen können eigenständig für ihren Aufgabenbereich Veröffentlichungen vorbereiten und teilen diese ausformuliert dem Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit. Bei Widersprüchen zur Satzung oder Bedenken zum Inhalt oder Sachverhalt werden nach Rücksprache Änderungen vorgenommen.
b) In der Öffentlichkeit vertritt der Vorsitzende den Kreisverband (KV); im Vertretungsfall einer seiner Stellvertreter. Die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben kann gemeinsam vom Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden an andere Mitglieder des KV delegiert werden. Die übrigen Mitglieder des Vorstandes und die entsprechende Fachgruppe ist hierüber nach Möglichkeit im Vorfeld zu informieren.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber bundes- bzw. landesweiten Agenturen, Pressediensten ist dem Bundes- oder Landesverband vorbehalten.
§ 4 Aktivenforum
a) Die Aktiven im Verein erfüllen ihn mit Leben. Sie sind enorm wichtig für die Ausgestaltung und Bewältigung der anfallenden Aufgaben. Diese GO zeigt im Anhang eine Übersicht der Fachgruppen, in denen die Aktiven tätig sind. Ihr Engagement ist geprägt durch den Grundsatz „Alles geschieht freiwillig“. Um ihre Entscheidung für eine Mitarbeit im Verein zu stärken, werden vom Vorstand Konzepte für Weiterbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budgets angeboten.
b) Monatlich am 4. Montag treffen sich die Aktiven. Der jeweils Zuständige lädt hierzu mit einer vorläufigen Tagesordnung unter Angabe des Ortes und der Uhrzeit ein. Zweck dieses Treffen ist das Zusammensein mit einem Informationsaustausch über geschehene und anstehende Begebenheiten, in dem alle Anwesenden zu Wort kommen sollen. Aktuelle Themen können diskutiert werden, sie geben damit dem Vorstand ein Stimmungsbild für anstehende Entscheidungen. Über die Ergebnisse dieser Treffen wird Protokoll geführt.
§ 5 Fachgruppen
Innerhalb des Vereins bilden sich interessengeleitete Fachgruppen. Eine Übersicht aller Fachgruppen und Projekte ist dieser Geschäftsordnung beigelegt. Jede Fachgruppe hat einen Ansprechpartner, der im direkten Kontakt zum Vorstand steht. Ergebnisse aus den Fachgruppen werden dem Vorstand und dem Aktivenforum vorgestellt. Außenwirksame Aktionen der Fachgruppen werden mit dem zuständigen Vorstandsmitglied abgestimmt.
§ 6 Finanzen
Der Kassenwart führt die laufenden Finanzgeschäfte des Kreisverbandes und überwacht die Ein- und Ausgaben. Zusammen mit dem Vorstand legt er zu Beginn des Haushaltsjahres eine grobe Finanzplanung auf Basis der vorjährigen Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung der zu erwartende Ausgaben und Einnahmen vor. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Belobigungen für die Aktiven finden hierbei besondere Beachtung. Ausgaben, die nicht im Finanzplan aufgeführt sind, müssen vom Vorstand genehmigt werden. Hierbei gilt für alle Vorstandsmitglieder eine Bagatellgrenze von € 100 per annum mit Information an den Kassenwart. Für den Ladendienst gilt eine Bagatellgrenze ebenfalls von € 100 per annum wie vor für Zahlungen aus der Ladenkasse. Bankvollmacht haben der Kassenwart und der Vorsitzende.
Nach dem Grundsatz, wer sich für den Verein engagiert, soll dadurch keine finanzieller Nachteile erleiden, erhalten Tourenleiter eine pauschale Aufwandsentschädigung wie folgt:
€ 5,-- pro Halbtages- bzw. Feierabendtour
€ 10,-- pro durchgeführter Tagestour
Diese Sätze gelten auch für alle „spontanen Touren“, sofern sie über den großen Mail-Verteiler der Öffentlichkeit angeboten werden. Darin enthalten sind mögliche Ausgaben für Probetouren, Kartenmaterial etc.
Erstattungen evtl. Fahrkosten (einschl. Fahrradmitnahme) bzw. Eintrittsgelder werden ggf. gegen Beleg gesondert erstattet.
Beiträge für Teilnehmer der Touren werden nicht erhoben. Die Tourenleiter führen auf ihren Touren eine Spendendose bei sich. Abrechnungsmodalität der Spendendose und Tourenleiter-Pauschalen bzw. sonstiger Kosten sind im „Leitfaden für Tourenleiter“ vom 19.12.2016 geregelt.
§ 7 Reisekosten
Fahrtkosten werden nach dem Bahntarif 2. Klasse erstattet. Fahrten mit dem PKW sollen möglichst vermieden werden. In begründeten Ausnahmefällen werden Fahrtkosten mit 0,30 € / km erstattet.
Bei mehrtägigen Reisen (An- oder Abreise am gleichen Tag nicht möglich) werden Übernachtungskosten (einschl. Frühstück) nach gesetzlicher Reisekostenregelung übernommen. Bett & Bike Unterkünfte sind vorrangig zu berücksichtigen.
Gewählte Delegierte, die zur Landesversammlung fahren, erhalten vom KV eine Kostenerstattung zu 100%.
Andere Veranstaltungen, wie z.B. die Teilnahme an Einzelfortbildungsmaßnahmen werden bis max. 65 € pro Übernachtung übernommen.
Fortbildungsangebote, Seminare und Tagungen für Gruppen werden entsprechend der jeweiligen Veranstaltung als Pauschale je nach Nachfrage und Kassenlage sowie Höchstbetrag pro Person übernommen.
Ist in den Tagungskosten die Verpflegung nicht enthalten, wird eine Pauschale entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt.
§ 8 In Kraft treten der GO
Die GO tritt mit ihrer Verabschiedung auf einer Sitzung des Vorstandes in Kraft. Änderungen der GO bedürfen einen schriftlichen Antrag als Tagesordnungspunkt auf einer Vorstandssitzung. Sie kann nur mit mehr als der Hälfte der Stimmen des Vorstandes geändert werden. Die GO gilt so lange, bis eine neue GO durch den Vorstand beschlossen wird.
Oldenburg, 10. Juli 2017
Der Vorstand

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