Radeln auf der Farbahn: 1,50 Meter Überholabstand innerorts einzuhalten
ADFC Oldenburg erinnert an gesetzlichen Überholabstand und Rücksichtnahme im
Straßenverkehr
Irritiert zeigt sich der ADFC Kreisverband Oldenburg über die Aussagen von Altlandrat Bokelmann
in der Wildeshauser Zeitung. Er räumte einer Radfahrerin, die bei einem zu engen Überholvorgang
verletzt wurde, eine mögliche Mitschuld ein.
„Der gesetzliche Überholabstand von 1,50 Meter innerorts gilt immer, egal ob man rechtmäßig –
wie hier – oder unrechtmäßig auf der Fahrbahn radelt“, so Christian Lüdke, Vorsitzender des
ADFC in Oldenburg. „Niemand kann es so eilig haben, um dabei ein Menschenleben zu
gefährden. Auch Radfahrende durch Nötigung wie zu enges Überholen, Anhupen etc. zu ‚erziehen‘, ist
ein No-Go.“, so Lüdke weiter.
Der ADFC war an der Umsetzung der Radwegnovelle im Landkreis beratend beteiligt und hatte
bereits im Vorfeld die teilweise zu schmalen und uneinsichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege
kritisiert, die nicht nur unkomfortabel zum Radfahren waren, sondern auch ein Unfallrisiko
darstellten. „Radfahrende fühlen sich selbst auf solchen schlechten Wegen häu g sicherer, dabei
kommt es hier an Grundstückseinfahrten und Einbiegungen oft zu stressigen Situationen oder gar
Unfällen. Anders als wenn man sichtbar auf der Fahrbahn radelt.“, so Lüdke, „Auf der Fahrbahn
funktioniert das allerdings nur mit gebotener Rücksichtnahme, wenn der Überholabstand
eingehalten und das Tempo angepasst wird“. Und so forderte der ADFC auch bei den Beratungen
bereits Tempo 30 dort, wo Radfahrende auf der Fahrbahn innerorts unterwegs sind. Dies wurde
allerdings durch die Behörden mit Verweis auf die aktuelle Bundesgesetzgebung abgelehnt.
„Wenn ich persönlich die Wahl zwischen einem guten Radweg, wie z.B. in den Niederlanden, und
der Fahrbahn hätte, würde ich den Radweg vorziehen. Leider nden sich solche Wege in
Deutschland kaum.“, so der ADFC Vorsitzende. Daher bekräftigt der ADFC nochmals seine
Forderung kurzfristig nach Tempo 30, das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen und nach einem
Überholverbot an unübersichtlichen Stellen, sowie mittel- und langfristig einen Ausbau der
Radinfrastruktur im Landkreis: Damit alle, die Radfahren möchten, dies sicher und komfortabel
tun können.
Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte
Interessensvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit.
Der ADFC Oldenburg setzt sich engagiert für die Interessen und Förderung des Radverkehrs in
der Stadt und dem Landkreis ein. In seiner ehrenamtlichen Arbeit wird er von über 2000
Mitgliedern gestützt.