Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Oldenburg e. V.

Das war knapp! Bei den Messungen wurde es häufig sehr eng. © Christian Lüdke, ADFC Oldenburg

ADFC Oldenburg hat Überholabstände in Wildeshausen gemessen

Viele zu knappe Überholvorgänge trüben das Fahrradklima in der Kreisstadt. Dokumentierte Überholvorgänge trotz stellenweisem Überholverbot. 1,50 m Mindestabstand innerorts häufig unterschritten.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, Kreisverband Oldenburg e.V. (ADFC Oldenburg) hat die Überholabstände auf einigen Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Wildeshausen gemessen. Dabei kam ein an einem Fahrrad montierter OpenBikeSensor zum Einsatz. Ziel war es unter anderem die neue Verkehrsführung für den Radverkehr in der Kreisstadt zu bewerten. Im Zuge der Radwegnovelle wurde die Benutzungspflicht vieler unzureichend breiter und unübersichtlicher Radwege aufgehoben und der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt. Die Geschwindigkeit auf der Straße, sowie die Rücksichtnahme des Autoverkehrs, u.a. beim Überholen sind wichtige Faktoren für das Sicherheitsgefühl beim Radeln auf der Fahrbahn.

Das Ergebnis: Auf vielen Straßen wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 1,50 Metern häufig unterschritten. „Selbst als sicherer und versierter Radfahrer fühle ich mich auf Wildeshausens Straßen mit dem Rad nicht sehr wohl“, so Christian Lüdke, stellvertretender Vorsitzender des ADFC in Oldenburg.

Auf der Straße Zwischenbrücken wurden sogar noch nach der Anordnung des Überholverbotes noch Überholvorgänge dokumentiert. Aufgrund der Messungen und der dort gesammelten Erfahrungen unterstützt der ADFC Oldenburg daher die Forderung nach einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20 und fordert außerdem mehr Kontrollen bei der Einhaltung des Überholverbotes.

Auf der Alhorner Straße wiederum zeigt sich, dass der dortige Schutzstreifen seine Wirkung verfehlt. Hier hat der ADFC Oldenburg besonders viele Überholvorgänge mit zu geringem Abstand dokumentiert. „Das Problem bei einem schmalen Schutzstreifen ist, dass Autofahrende sich an dem Streifen beim Überholen orientieren. Dabei ist auch hier der Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend einzuhalten!“, so Lüdke. Die Messungen reihen sich damit auch in anderen Untersuchungen ein, die zeigen, dass bei Schutzstreifen eher dichter überholt wird, als ohne Schutzstreifen.

Der ADFC Oldenburg schlägt daher vor, stärker für den gesetzlichen Überholabstand zu werben und diesen zu kontrollieren. Auch Temporeduzierungen zur Verminderung des Überholdruckes können eine wirksame Maßnahme sein.

Die Regelung „Gehweg – Radfahrer frei“ ist aus Sicht des ADFC wiederum kein adäquates Mittel zur Förderung des Radverkehrs. Radfahrende dürfen auf diesen Wegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Häufig sind diese Wege unzureichend für den Radverkehr und führen zu Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. „Verwaltungen machen es sich mit dieser Krücke häufig zu einfach, statt das Fahrradklima und das Sicherheitsgefühl wirksam zu verbesssern“, so Lüdke. „Außerdem erleben wir es immer wieder, dass Autofahrende diese Beschilderung als Radweg deuten und Radfahrende auf der Fahrbahn dann versuchen entsprechend durch Hupen oder andere Nötigungen zu erziehen den Gehweg zu nutzen!“

Downloads

OpenBikeSensor an einem Fahrrad

Copyright: Frank Munderloh, ADFC Oldenburg

3000x3924 px, (JPG, 1 MB)

Display OpenBikeSensor

Copyright: Christian Lüdke, ADFC Oldenburg

4032x3024 px, (JPG, 3 MB)

Zu eng - Überholabstand Huntetor, Wildeshauen

Copyright: Christian Lüdke, ADFC Oldenburg

1280x720 px, (JPEG, 730 KB)

https://oldenburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-oldenburg-hat-ueberholabstaende-in-wildeshausen-gemessen

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