ADFC Oldenburg misst Überholabstände im Landkreis
Gesetzlich vorgeschriebener Abstand von 1,50 Metern innerorts bei 42% der
Überholvorgänge nicht eingehalten.
Seit der Umsetzung der Radwegnovelle im Landkreis Oldenburg sollen Radfahrende vielerorts die
Fahrbahn benutzen. Die vormals zu schmalen gemeinsamen Wege wurden zu reinen Gehwegen
mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Radfahrende sind auf diesen Wegen nur „Gast“, haben Rücksicht
zu nehmen und Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Eine im April 2023 vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad- Club) Kreisverband Oldenburg
durchgeführte Zählung ergab, dass etwa 90% der Radfahrenden weiterhin den Gehweg nutzten.
Aktuell radeln immer noch viele Menschen auf den Gehwegen. „Die Radfahrer*innen fühlen sich
auf der Fahrbahn bei Tempo 50 nicht sicher“, so Christian Lüdke vom ADFC Oldenburg, „zu enges
Überholen oder dichtes Auffahren trägt dabei nicht zum Sicherheitsgefühl bei und ist mitunter auch
gefährlich.“, so Lüdke weiter.
42% der Überholvorgänge im Landkreis sind zu eng
Seit November 2023 misst der ADFC Oldenburg Überholabstände im Landkreis. Davon wurden
bisher insgesamt über 750 Überholvorgänge allein in Hude erfasst. Dabei schafften es viele der
Autofahrenden den gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstand von 1,50 Metern innerorts
einzuhalten. Allerdings gibt es auch viele Autofahrende, welche teilweise mit unter einem Meter
Abstand überholten. Von den bisher über 1000 gemessenen Überholabständen im Landkreis
waren etwa 42% zu gering. „Gerade die sehr knappen Überholvorgänge bleiben Radfahrenden in
Erinnerung, führen zu Gefährdungen und trüben das Fahrradklima.“, so Lüdke.
ADFC Oldenburg für Aufklärung, mehr Tempo 30 und ggf. Überholverbote
„Wir werden die Messungen fortführen und wollen auch verstärkt für die Einhaltung des Abstandes
und die gebotene Rücksichtnahme werben“, so Lüdke. Autofahrenden empfiehlt er als Richtwert
die Mittellinie komplett zu überfahren, um ausreichend Abstand beim Überholen einzuhalten. Der
ADFC fordert außerdem Tempo 30, da wo Radfahrende gemeinsam mit dem Autoverkehr auf der
Fahrbahn unterwegs sind und das Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstands
von 1,50 Metern innerorts bzw. 2,00 Metern außerorts.
Da wo häufig zu eng überholt wird oder an schlecht einsehbaren Stellen, wie z.B. auf der Hohen
Straße im Bereich des Stellwerks, fordert der ADFC Oldenburg zum Schutz der Radfahrenden
zusätzlich ein Überholverbot.
Oldenburg
Die Messungen erfolgen mit dem OpenBikeSensor, der über Sensoren den Seitenabstand, GPS-
Koordinaten, Zeitangabe und Geschwindigkeit erfasst. Bei dem OpenBikeSensor handelt sich um
ein Open-Source-Projekt. Die ersten Messungen wurden mit Leihsensoren aus Osnabrück
durchgeführt. Der ADFC Oldenburg verfügt mittlerweile über zehn eigene Sensoren, die von
Aktiven des Kreisverbandes zusammengebaut worden sind. Die Überholvorgänge können auf
einer Karte eingesehen werden. Mehr Informationen auf der Seite des ADFC Oldenburg unter:
oldenburg.adfc.de/artikel/ueberholabstandsmessungen-im-landkreis.