Gehweg - Radfahrer frei
Gehwege mit "Radfahrer frei" sind keine Radwege bzw. keine Radinfrastruktur. Sie sind in erster Linie Gehwege und müssen mit dem Fahrrad nicht benutzt werden.
Ein mit „Radfahrer frei“ gekennzeichneter Gehweg ist vor allem erstmal ein Gehweg. Radfahrende sind dort nur zu Gast und das bedeutet für Radfahrende vor allem eines: Der Fußverkehr hat Vorrang!
Das drückt sich unter anderem dadurch aus, dass maximal Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen zu fahren ist und verstärkt Rücksicht auf Fußgänger*innen genommen werden muss. Auch das „Wegklingeln“ von Fußgänger*innen ist nicht in Ordnung. Ggf. muss man auch anhalten oder gar absteigen.
Die Schilderkombination „Gehweg "und „Radfahrer frei“ wird von Kommunen vor allem dort gerne ausgeschildert, wo weder ein gemeinsamer Geh- und Radweg, noch ein getrennter Radweg baulich Platz findet, aber Mischverkehr, sprich das Fahren auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem KfZ-Verkehr auch nicht jedem Zuzumuten ist. Aber u.U. auch kein (kurzfristiges) Interesse besteht, die Situation für Fuß- und Radverkehr nachhaltig zu verbessern.
Nicht selten waren solche freigegebene Gehwege einmal benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege, die aber insbesondere was die erforderlichen Breiten angeht, nicht den Regelwerken entsprachen und die Kommunen daher, teilweise durch Anträge von Radfahrer*innen, die Beschilderung ändern mussten.
Die Beobachtung und persönliche Erfahrung zeigt: Radeln nur einzelne „mutigere“ Radfahrende auf der Fahrbahn, während der Großteil auf dem Gehweg radelt, werden die wenigen auf der Fahrbahn Radelnden weniger von Autofahrenden akzeptiert oder gar auch genötigt. Je mehr Radfahrende die Fahrbahn benutzen, umso größer ist die Akzeptanz auch unter den anderen Verkehrsteilnehmern. Dabei ist das Radeln auf der Fahrbahn, insbesondere an Einbiegungen bzw. Kreuzungen sogar sicherer, als auf dem (schmalen) Hochbord.
Hinweise für Radfahrende:
- Freigegebene Gehwege sind keine Radwege
- Radverkehr ist dort nur „zu Gast“
- Fußverkehr hat Vorrang
- Schrittgeschwindigkeit fahren
- Kein „Wegklingeln“
- Ggf. Absteigen und schieben
- Besser die Fahrbahn nutzen
Hinweise für Autofahrende:
- Freigegeben Gehwege sind keine Radwege
- Freigegebene Gehwege müssen von Radfahrer*innen nicht benutzt werden
- Radverkehr auf der Fahrbahn ist zu respektieren und zu tolerieren
- Gesetzlicher Überholabstand auf der Fahrbahn ist zwingend einzuhalten
- Dennoch an Grundstücksein- und -ausfahrten und Einmündungen mit Radverkehr auf dem Gehweg rechnen
Position des ADFC Oldenburg
„Gehweg - Radfahrer frei“ ist aus unserer Sicht keine Lösung, sondern allenfalls ein kurzfristiger Kompromiss, der alsbald durch echte Radinfrastruktur und echte Trennung von Fuß- und Radverkehr und ggf. auch vom Autoverkehr zu ersetzen ist. Auch wenn wir es begrüßen, wenn vormals zu schmale und unübersichtliche gemeinsame Geh und Radwege und deren Benutzungspflicht abgeschafft werden, stellt sich die Beschilderung „Gehweg - Radfahrer frei“ viel zu häufig als Dauerlösung dar. Damit tut man weder dem Fußverkehr, noch dem Radverkehr einen Gefallen. Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs benachteiligt beide Verkehrsarten, aber vor allem den Fußverkehr, häufig zu Gunsten des Autoverkehrs.
Reicht der Platz bei der derzeitigen Aufteilung des Verkehrsraumes nicht, muss ggf. der Verkehrsraum zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs neu aufgeteilt, mindestens aber das Radeln auf der Fahrbahn, z.B. durch Tempo 30, Rückbau von Parkplätzen, Fahrradpiktogramme etc., so angenehm wie möglich gemacht werden. Alternative parallele Vorrangrouten (z.B. Fahrradstraßen) können ggf. als Alternative zur Hauptverkehrsstraße (mit Mischverkehr) angeboten werden.
Mischverkehr auf stark frequentierten oder durch Schwerlastverkehr belasteten Straßen ist keine einladende Verkehrsführung für Radfahrer*innen und dem Ziel, mehr Menschen zum Umstieg auf das Rad zu bewegen, eher hinderlich.